Blick über den Tellerrand (Die Fischereiabgabe)

Liebe Mitglieder und Freunde des ASV Hasselroth,

heute möchten wir in unserer Rubrik „Hintergrund“ einmal den Blick über die hessischen Landesgrenzen hinauswerfen und ein Thema beleuchten, das unter organisierten Anglern und Naturschützern in ganz Deutschland immer wieder für Diskussionen sorgt:
“Die Sinnhaftigkeit der staatlichen Fischereiabgabe.”
Wer in Hessen seinen Fischereischein löst oder aktualisiert, zahlt neben den Verwaltungsgebühren eine Fischereiabgabe. Diese Gelder fließen in den staatlichen Topf und sollen zweckgebunden der Förderung des Fischereiwesens, der Forschung und dem Gewässerschutz zugutekommen. So weit, so gut.
**Das sächsische Modell: Geht es auch ohne Bürokratiemonster?**
Seit Jahren zeigt jedoch ein Blick nach Sachsen, dass es auch ganz anders geht. Dort wurde die Fischereiabgabe mit dem Argument des Bürokratieabbaus abgeschafft. Der dortige Landesverband und die Vereine beweisen erfolgreich, dass der Schutz der Gewässer und die Bestandspflege nicht von staatlich verwalteten Zusatzabgaben abhängen. Im Gegenteil: Wenn das Geld direkt bei den Vereinen an der Basis verbleibt, kann es oft wesentlich unbürokratischer, schneller und zielgerichteter genau dort eingesetzt werden, wo es am dringendsten gebraucht wird – direkt am Ufer.
**Die Vereine als tragende Säule des Naturschutzes**
Ob mit oder ohne staatliche Sonderabgaben: Die eigentliche Arbeit im Gewässer- und Artenschutz leisten ohnehin die ehrenamtlichen Mitglieder der lokalen Vereine vor Ort. Auch wir beim ASV Hasselroth finanzieren unsere Hegemaßnahmen, die Anschaffung von Nistpfosten, Besatzmaßnahmen zur Arterhaltung und Gewässeranalysen primär aus eigenen Vereinsmitteln und unzähligen ehrenamtlichen Arbeitsstunden.
Die Diskussion um den Bürokratieabbau zeigt deutlich, wie wichtig das Engagement an der Basis ist. Wir als Verein bleiben dran, investieren jeden Cent direkt in die Hege und Pflege unserer Natur und sorgen dafür, dass unsere Hasselrother Gewässer lebendige Ökosysteme bleiben.
Wie seht ihr das Thema? Diskutiert gerne mit uns bei den nächsten Vereinsabenden

Euer Vorstand des ASV Hasselroth

Das Hessische Entnahmefenster

Hallo liebe Angelfreunde und Naturinteressierte,

wer in Hessen seinen Erlaubnisschein in den Händen hält, stolpert in der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) unweigerlich über einen Begriff, der die traditionelle Fischerei nachhaltig verändert hat: Das gesetzliche Entnahmefenster (oft auch als „Küchenfenster“ bezeichnet). Während früher traditionell nur ein *Mindestmaß* galt (alles darüber durfte oder musste entnommen werden), setzt der Gesetzgeber in Hessen auf ein biologisch viel sinnvolleres Fenstersystem für zahlreiche heimische Fischarten – darunter Hecht, Karpfen, Schleie und Aal.

**Der biologische Sinn: Schutz der “Großeltern” im Gewässer** Warum schont man Fische ab einer bestimmten Maximalgröße? Die Antwort liefert die moderne Fischereibiologie. Die ganz großen, kapitalen Fische eines Bestandes sind für das ökologische Gleichgewicht und die natürliche Reproduktion unserer Vereinsgewässer von unschätzbarem Wert:
1. Höhere Ei-Qualität:
Ältere, große Rogner produzieren nicht nur deutlich mehr Eier, sondern oft auch qualitativ hochwertigeren Laich mit besseren Überlebenschancen für die Brut.
2. Starke Genetik:
Fische, die in unseren Gewässern groß und alt geworden sind, haben bewiesen, dass sie perfekt an die lokalen Umweltbedingungen angepasst sind. Diese robusten Gene sollen im Gewässer bleiben.
3. Natürliche Regulation:
Große Raubfische wie kapitale Hechte halten den Weißfischbestand gesund und verhindern eine Verbuttung des Gewässers.

Aus kulinarischer Sicht sind die Fische innerhalb des “Küchenfensters” zudem meist ohnehin die schmackhafteren Speisefische, während die alten Riesen oft zäh oder tranig schmecken. Was bedeutet das für unsere Hegegemeinschaft?
Das Entnahmefenster verlangt von uns allen ein präzises Messen am Wasser. Liegt ein gefangener Fisch unter dem Mindestmaß oder über dem maximalen Entnahmemaß, schreibt das Gesetz die schonende Zurücksetzung im Rahmen der Hege zwingend vor. Gelebte Hege und Pflege bedeutet, den Zustand des gesamten Gewässers im Blick zu haben. Das Entnahmefenster unterstützt uns effektiv dabei, einen gesunden, sich natürlich reproduzierenden und artgerechten Fischbestand für die Zukunft zu sichern.

Mit sportlichen Grüßen, Euer Webmaster-Team, ASV Hasselroth

Das neue EU-Bleiverbot

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Naturfreunde in Hasselroth,

der Schutz unserer heimischen Gewässer und der darin lebenden Organismen steht für uns als Angler und staatlich geprüfte Naturschützer an oberster Stelle. Ein Thema, das in den letzten Jahren immer wieder kontrovers diskutiert wurde, hat nun eine finale gesetzliche Richtung eingeschlagen:
Die EU hat ein schrittweise greifendes Verkaufsverbot für Bleigewichte im Angelsport beschlossen. Da Blei ein giftiges Schwermetall ist, das sich über Jahrzehnte im Sediment anreichern kann, ist dieser Schritt aus Sicht des Umweltschutzes nur folgerichtig. Doch was bedeutet das konkret für uns am Wasser?
**Kein Grund zur Panik: Verkaufsverbot statt Nutzungsverbot!**
Wichtig für alle Mitglieder vorweg: Niemand muss morgen seine Tacklebox ausleeren oder vorhandene Montagen entsorgen. Die neue Verordnung verbietet langfristig das *Inverkehrbringen* (also den Verkauf) von bleihaltigen Produkten, verbietet aber nach aktuellem Stand nicht den Besitz oder die Nutzung eurer Altbestände.

Die Umstellung erfolgt über einen gestaffelten Zeitplan, um dem Handel und uns Anglern einen fließenden Übergang zu ermöglichen:

  • Bereits 6 Monate nach offiziellem Inkrafttreten gilt ein Verkaufsstopp für sogenannte Drop-in-Bleie und Bleidraht.
  • Nach 3 Jahren verschwinden alle klassischen Angelbleie und beschwerten Kunstköder bis 50 Gramm aus den Regalen.
  • Nach 5 Jahren folgen schwerere Gewichte zwischen 50 Gramm und 1 Kilogramm.
  • Eine dauerhafte Ausnahme gilt für Kleinst-Schrotblei (Split-Shots) unter 0,06 Gramm (in kindersicheren Verpackungen) sowie für Legierungen mit unter 1 % Bleianteil.

*** Unser Aufruf: Hege bedeutet Vorreiter sein! ***

Auch wenn die Fristen uns viel Zeit lassen, möchten wir als ASV Hasselroth dazu aufrufen, schon heute bei Neuanschaffungen freiwillig auf bleifreie Alternativen zu setzen. Ob Wolfram (Tungsten), Stahl, Zink oder innovative Steingewichte – der Markt bietet mittlerweile hervorragende, praxistaugliche Alternativen.

Indem wir den Eintrag von Schwermetallen in unsere Gewässer schon jetzt minimieren, leisten wir einen aktiven Beitrag zur Hege und Gesunderhaltung unserer Fischbestände.

Petri Heil und einen gesunden Start in die Saison,
Euer Vorstand des ASV Hasselroth